Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen
Jedes Mitglied leistet seinen Mitgliedsbeitrag entweder für Fitness, NordicWalking oder für alles, also in Kombination, für den Zeitraum eines Kalenderjahres (Jan.-Dez.). Höhe und Fälligkeit dieser Beitragszahlung setzt der Vereinsvorstand jedes Jahr neu fest. Dieser Betrag kann nicht rückerstattet werden, auch nicht bei „höherer Gewalt“ (z.Bsp.: wegen Covid19).
Die Zugehörigkeit im Verein ist nicht an ein bestimmtes Leistungsangebot gebunden, da der Verein ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Interessen verfolgt. Das Mitglied hat das Recht an allen sportlichen Angeboten des Vereins teilzunehmen.
Bei plötzlicher Verhinderung des Coaches am Tag der Trainingseinheit fällt der Kurs aus.
Eine aussergewöhnliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins, und kann zum Ende eines Vierteljahres (März-Juni-Sept.-Dez.) unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist getätigt werden.
Weitere Details zu den Mitgliedschaftsbedingungen sind in den Vereins-Statuten ersichtlich.
Obliegenheiten eines jeden Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingseinheit zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist das Mitglied verpflichtet, die Trainerin / den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Das Mitglied ist verpflichtet ihre / seine Teilnahme an der jeweiligen Trainingseinheit auf der Teilnehmerliste (bereit gestellt vor Kursbeginn durch die Trainerin / den Trainer) einzutragen. Teilnehmerlisten können auch durch die Trainer oder durch Vorstandsmitglieder geführt bzw. kontrolliert werden.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Trainer werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Für Schäden, welche aufgrund einer Selbstüberschätzung zustande gekommen sind, haftet das Mitglied selbst. Dies gilt auch bei Nichtbeachtung der Anweisungen der jeweiligen Kursleiter/innnen.
Allgemeine Wetterkonditionen / Jahreszeiten bedingte Anpassungserfordernisse:
Bei extremem Wetterbedingungen (Sturm, Gewitter, Glatteis) kann das Outdoor-Trainingsangebot kurzfristig ausfallen. Grundsätzlich gelten die Wetterwarnungen von MeteoLux, d.h. bei Warnstufe orange oder rot finden definitiv keine “outdoor” – Trainingseinheiten statt. Die Teilnahme an unseren Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Während der Wintermonate ist es ratsam, sich nach dem Motto “sehen & gesehen werden” entsprechend zu kleiden.